tara

Im Handel bezeichnet der Begriff Tara das Gewicht der Verpackung einer Ware. Das Gesamtgewicht (Bruttogewicht) der Ware inklusive Verpackung abzüglich des Reingewichtes (Nettogewichtes) der Ware ergibt das Verpackungsgewicht (Tara).

Gesamtgewicht - Reingewicht = Verpackungsgewicht, also Bruttogewicht - Nettogewicht = Tara

Im Zollrecht wird mit dem Begriff Tara das Gewicht aller Umschließungen einer Ware bezeichnet.

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