sparbuch
Das Sparbuch ist die wohl verbreitetste Form der Spareinlagen in Deutschland.
Verzinsung
Die Gutschrift der Zinsen auf Sparkonten erfolgt am Ende des Kalenderjahres oder bei Schließung des Kontos. Der Zinssatz (Spareckzins) ist variabel, kann aber durch Vereinbarung zwischen Kunde und Kreditinstitut für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben werden. Während dieser Zeit ist in der Regel keine Verfügung durch den Gläubiger möglich.
Verfügung
Das Sparbuch ist ein „qualifiziertes Legitimationspapier“: Das Kreditinstitut kann deshalb an jeden Vorleger des Sparbuchs mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen, sofern die Verfügung innerhalb der vertraglichen Abmachung liegt (also nur Verfügungen über gekündigte Beträge und im Rahmen der unten genannten Ausnahme). Das Sparbuch ist ein „hinkendes Inhaberpapier“ (§ 808 Abs. 1 S. 2 BGB): Der Inhaber des Sparbuchs kann die versprochene Leistung vom Kreditinstitut fordern. Das Kreditinstitut ist jedoch nicht verpflichtet, ohne Prüfung der Legitimation zu zahlen.
Kreditinstitute können dem Kunden das Recht einräumen, über einen Betrag von maximal 2.000 Euro je Kalendermonat ohne Kündigung zu verfügen. So die Kreditinstitute im Einzelfall eine Verfügung über einen höheren als den vereinbarten Betrag zulassen werden Vorschusszinsen berechnet.
Verfügungen über Spareinlagen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Sparurkunde möglich. Ausnahmen hiervon sind:
- Daueraufträge zu Gunsten eines anderen Sparkontos des Sparers bei dem selben Kreditinstitut
- Belastungen durch das Kreditinstitut, z. B. für Tilgungsraten, Wertpapierkäufe, Depotgebühren
- Überweisungen an den Sparer selbst, wenn er nicht kommen kann (z. B. bei Krankheit)
- nach Verlust der Sparurkunde


