mittelstand

Die gebräuchliche Bezeichnung Mittelstand umfasst die Freien Berufe und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Small and Medium sized Enterprises (SME). Historisch siehe auch Bürgertum.

Politik

Herkömmlich wird einem starken Mittelstand eine Stabilierung eines Staates und einer Gesellschaft zugeschrieben. Das ist soziologisch nicht unfundiert, da er den Großunternehmen und der "Politischen Klasse" effizient widerstehen kann und den unter ihm befindlichen sozialen Schichten eine realistische Aufstiegschance bieten und damit ihre Missgunst gegen 'Die da oben' entradikalisieren kann.

Volkswirtschaftliche Einordnung

Dies legte volkswirtschaftlich eine weitere Unterteilung in kleine und mittlere Unternehmen nahe. Manche Autoren setzen den kleinen Unternehmen die Kleinstunternehmen entgegen, z.B. die Kioskbesitzer oder Familien-AGs unter den Kleinbetrieben. Die Bezeichnung Mittelstand umfasst demnach die Teilmengen der Klein- und der Kleinstunternehmen sowie eine näher zu bestimmende Menge an Unternehmen, die diesen Teilmengen nicht angehören. Aus quantitativer Sicht bezieht sich der Mittelstandsbegriff auf Unternehmen aus Handel, Handwerk, Industrie, Produktion und Dienstleistungen sowie Freie Berufe, die eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Hilfsweise werden zur Größenbestimmung die Kriterien Jahresumsatz, Anzahl der Arbeitsplätze, Bilanzsumme und Beteiligungshöhe bei verbundenen Unternehmen herangezogen und dies recht widersprüchlich.

Da die Branchen betriebswirtschaftliche Eigenheiten hinsichtlich Kapitaleinsatz, Anzahl der Arbeitsplätze und Umsatz aufweisen, ist zu fragen, ob qualitative Kriterien den Mittelstandsbegriff abzugrenzen helfen. Eine allgemein akzeptierte oder gar gesetzlich vorgeschriebene Definition fehlt. Die Abgrenzung gegenüber Großbetrieben wird vor allem über die Zahl der Beschäftigten und den Umsatz vorgenommen. Das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) ordnet Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Umsatz unter 1 Million Euro den kleinen Unternehmen zu, solche mit weniger als 500 Mitarbeitern und maximal 50 Millionen Euro Umsatz den mittleren Unternehmen. Die KfW definiert dagegen den Mittelstand über einen maximalen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro; wer darüber liegt, kann sich nicht mehr um Förderung bewerben.

Die Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko, also Einheit von wirtschaftlicher Existenz und Führung sowie die verantwortliche Mitwirkung der Unternehmensführung an allen unternehmenspolitisch relevanten Entscheidungen (Konzernunabhängigkeit) werden als weitere Kriterien nicht nur vom IfM genannt. Ausdruck dafür ist die Minderheitsklausel für Beteiligungen im Rahmen der EU-Definition. Im internationalen Vergleich wird der Small Business oder das mittelgroße Unternehmen anhand einer Obergrenze definiert, die je nach Staat zwischen 100 und 500 Beschäftigten variiert.

Kredit für Selbständige


mittelstand