kontoabruf

Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Datei zu führen, in der die Kontostammdaten ihrer Kunden gespeichert sind. In gesetzlich eindeutig geregelten Fällen darf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf diese Datei zugreifen sowie Auskunft über einzelne Kontostammdaten eines in Deutschland geführten Bankkontos an andere Behörden erteilen. So z.B. auf Ersuchen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), wenn ein Steuerpflichtiger keine hinreichenden Angaben über seine Einkommensverhältnisse geben kann oder will

Abfragbare Daten

Gespeichert werden Kontonummer, Eröffnungs- und Auflösungsdatum sowie Namen (Nachname und alle Vornamen), Geburtsdatum des Kontoinhabers, Namen (Nachname und alle Vornamen) eines oder mehrerer evtl. abweichenden wirtschaftlich Berechtigten (hier auch die Adresse) sowie Namen (Nachname und alle Vornamen) und Geburtsdatum von Verfügungsberechtigten des Kontos. Wertpapierdepots werden wie Konten gemeldet. Änderungen der Kontoinformationen sind täglich für den Abruf bereit zu stellen.

Die Daten sind für 3 Jahre zu historisieren. Die Speicherung begann ab dem 1. April 2003 und wurde per 12. Juli 2006 spezifiziert (mit Wirkung zum 1. August 2007).

Eine Speicherung von Kontoständen oder -Umsätzen erfolgt nicht.

Kredit für Selbständige


kontoabruf