digitale signatur

Unter einer digitalen Signatur versteht man in der Rechtsprechung Daten, mit denen sich die Urheberschaft (Authentizität) von elektronischen Daten prüfen lässt.

Die elektronische Signatur erfüllt somit bezüglich der elektronischen Daten den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift bei gedruckten oder handgeschriebenen Dokumenten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine elektronische Signatur vom Gesetzgeber sogar als Äquivalent zur handgeschriebenen Unterschrift angesehen.

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