besicherung
Durch die Besicherung wird bei der Kreditvergabe Wert auf die nachhaltige Fähigkeit des Kreditnehmers gelegt, die Zinsen und Tilgungen aus laufenden Einkünften (bei Firmen: Cash Flow) erbringen zu können. Insbesondere bei mittel- und langfristigen Krediten, also mit Laufzeiten von über sechs Monaten, wird die Stellung von Kreditsicherheiten durch den Kreditnehmer notwendig. In Hinblick auf ihre Verwertbarkeit unterscheidet man:
- "weiche Sicherheiten": Patronatserklärungen, Positivreverse, Bürgschaften
- "harte/dingliche Sicherheiten": insbesondere Grundpfandrechte, Bardeckung, Verpfändung von Guthaben oder Effekten.
- Harte Sicherheiten können nach den Basel II-Regeln risikomindernd einen geringeren Eigenkapitaleinsatz der Bank mit sich bringen.
Ferner können in den Kreditverträgen
- "globale Besicherung" für mehrere Kreditverhältnisse aus einer Bank/Kundenbeziehung sowie
- "Spezialsicherheiten" nur für einen einzelnen Kredit
vereinbart werden.
Siehe auch: Kreditsicherung


