beleihungsunterlagen
Um eine formelle Wertermittlung für ein Objekt durchführen und den Beleihungswert festzusetzen zu können, benötigen Finanzdienstleistungsunternehmen Beleihungsunterlagen wie Grundbuchauszug, Abzeichnung der Flurkarte (mit dem eingezeichneten Gebäude), Kaufvertrag, Einkommensnachweise.
Flurkarte, Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten, Bestätigung, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesen ist, und dass das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird sowie Baubeschreibung, Bauschein mit den genehmigten Bauzeichnungen, Berechnung der Wohn-/Nutzfläche, Berechnung des umbauten Raumes, Aufstellung der Baukosten einschließlich der Baunebenkosten.


