baubeschreibung
Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet.
Im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung gehört die Baubeschreibung zu den Unterlagen, die der Immobilienkäufer oder Bauherr für die Kreditbewilligung bei seiner Bank einreichen muss.
Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrags. Steht der Bau im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf, bzw. Kauf vom Bauträger, wird die Baubeschreibung als Bestandteil des Kaufvertrags zwingend notariell beurkundet.
Die Baubeschreibung dient dem professionellen, also gewerblichen Verkäufer als Beschreibung seines Leistungsumfangs. Daher enthält sie sowohl auszuführende Leistungen als auch nicht geleistete und zumeist noch Änderungs- und Haftungsausschlüsse.
Die Baubeschreibung sollte daher stets einem Fachmann (Architekt, Anwalt) oder z. B. der Verbraucherschutzzentrale vorgelegt werden. Letztere hat übrigens auch eine allgemein gültige MUSTER-Baubeschreibung verfasst, die viele hilfreiche Infos erhält!
Sie ist wesentlicher Bestandteil des Antrages auf Baugenehmigung. In einer Baubeschreibung werden die Architekten, die beim Bauvorhaben eingesetzte Materialien und Techniken beschrieben, um die Bauweise und Wert des Gebäudes für den Käufer sowie Darlehengeber durchschaubarer zu machen.


