bankenaufsicht
Ziel der Bankenaufsicht ist es, die Funktionsfähigkeit des Finanzsektors einer Volkswirtschaft sicherzustellen. Bankenaufsicht umfasst sowohl die Beaufsichtigung von Bankgeschäften, als auch sonstiger Finanzdienstleistungen. Nur ein stabiles Finanzsystem, als ein Hauptziel der staatlichen Regulierung und Aufsicht, kann seine gesamtwirtschaftliche Funktion der effizienten sowie kostengünstigen Transformation und Bereitstellung finanzieller Mittel optimal erfüllen.
Dazu werden Regeln aufgestellt, die bei der Gründung von Banken und beim Betreiben von Bankgeschäften zu beachten sind. Außerdem sind die Finanzinstitute verpflichtet ihre Bücher den Bankenaufsichtsbehörden offenzulegen. Ziel ist, den Gläubigerschutz sicherzustellen sowie Vertrauensverlust vorzubeugen. Die Regeln stellen aber lediglich Rahmenbedingungen dar, damit marktwirtschaftlichen Grundsätzen Genüge geleistet wird. Durch die Liberalisierung von Finanzmärkten ergeben sich neue Geschäftsmöglichkeiten für die Banken, die ihr Risiko deutlich erhöhen können. Will man Bankinsolvenzen durch Bankenaufsicht vorbeugen, dann erfordern neue Risiken neue Wege der Bankenaufsicht. Daher verwundert es nicht, wenn in den letzten zwei Jahrzehnten die Liberalisierung der Finanzmärkte eine Weiterentwicklung der Bankenaufsicht nach sich zog.
In Deutschland wird die Bankenaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dazu ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG).


