arbeitgeber
Ein Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht
Rechtsformen
ein Arbeitgeber kann sein
- eine natürliche Person (z. B. Einzelkaufmann, Privatperson)
- eine juristische Person des privaten Rechts (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, rechtsfähiger Verein)
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Land, Gemeinde, Religionsgemeinschaft)
- ein nicht rechtsfähiger Personenverband (nicht rechtsfähiger Verein, BGB-Gesellschaft)
- eine Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG)
Siehe auch: Rechtsformen.


