akzessorisch

Akzessorisch ist ein Begriff aus der juristischen Fachsprache und bedeutet abhängig oder gebunden.

Der Begriff wird vielfältig verwendet:

Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit, die vom Bestehen einer Forderung abhängig ist. Die Sicherheit folgt automatisch der bestehenden Forderung, z. B. im Fall der Abtretung. Erlischt die Forderung, so erlischt damit auch die Sicherheit.

Akzessorische Sicherheiten sind beispielsweise:

  • die Bürgschaft
  • die Hypothek
  • das Pfandrecht an beweglichen Sachen,
  • die Forderungen und anderen Rechten
  • die Vormerkung
  • Zu den nicht akzessorischen, oder treuhändischen Forderungen genannt, zählen u. a.

  • die Grundschuld
  • die Garantie
  • die Zession
  • die Sicherungsübereignung
  • Kredit für Selbständige


    akzessorisch